Funkscheine

Funkscheine

Ein Boot ohne Funk ist heute undenkbar. Ob Schleusenansagen auf dem Rhein oder der Kontakt zur Küstenwache in der Nordsee – wer richtig kommuniziert, bleibt sicher und handlungsfähig. Bei uns erwirbst du den UBI für die Binnenschifffahrt und den SRC für See- und Küstengewässer.

In unserem Kurs lernst du nicht nur die Theorie, sondern auch den echten Umgang mit Funkgeräten – damit du im Ernstfall weißt, was zu tun ist.

Interesse?

Schreib uns einfach über unser Kontaktformular und mach deinen ersten Schritt zu einem neuen Hobby. 

SRC Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Reichweite bis ca. 35 sm. International und unbefristet gültig. 

UBI UKW-Sprechfunkzeugnis

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

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Weiter Kurse

Kursdauer

SRC

2x Abendkurse Theorie à 120 Minuten,
2x Abende praktische Ausbildung an den Geräten

UBI

2x Abendkurse Theorie à 120 Minuten,
2x Abendkurse praktische Ausbildung an den Geräten à 120 Minuten

Zulassung

SRC & UBI

Mindestalter 15 Jahre

Anmeldung

SRC & UBI

- Kopie Personalausweis
- Passbild 3,8cm x 4,5cm (muss nicht biometrisch sein) 

Prüfungen

SRC

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen Alphabets (Nato-Alphabet) mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische.

Ausreichende Kenntnisse in den Gebieten:

- mobiler Seefunkdienst
- GMDSS öffentlicher Seefunkdienst
- englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.


Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

 

UBI

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not-, und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Ausreichende Kenntnisse in den Gebieten:

- Merkmale des Funkverkehrs
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage sind nachzuweisen.

 

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Mehr Infos vom Deutschen Motoryachtverband